Balduinstein erhielt 1321 von König Ludwig IV. die Stadtrechte. Zwischen 1339 und 1343 wurde die Stadtmauer mit ihren Türmen errichtet – ein markantes äußeres Merkmal einer mittelalterlichen Stadt. In der zweiten Bauphase, 1429, wurde der Mauerring bis zum Taleingang erweitert, wo ein eindrucksvoller achteckiger Turm, der Portturm, den westlichen Stadtzugang sicherte.
Genau hier gab es eine Furt über die Lahn, also eine Stelle mit geringer Wassertiefe, an der Flussüberquerungen zu Fuß, zu Pferd oder mit dem Wagen erfolgen konnten. Furten waren für Handel und Verkehr von großem Nutzen, boten aber auch Angriffsflächen für Wegelagerer. Daher ließ die Herrschaft solche Furten schützen und konnte im Gegenzug Wegezoll verlangen.
Der Portturm war ein wichtiger Wehrturm. Er ist achteckig, 17 Meter hoch und hat einen Durchmesser von acht Metern. Von seiner hohen, mit Zinnen bekränzten Plattform konnten Lahn und Furt überwacht und Feinde schon aus der Ferne erkannt werden.
Heute ist der größte Teil der Stadtmauer nicht mehr vorhanden, doch der stattliche Portturm vermittelt noch eindrucksvoll die Wehrhaftigkeit der früheren mittelalterlichen Befestigungsanlage. Um ihn herum befinden sich seit langem die Gebäude der ehemaligen Schmiede. Er befindet sich in Privatbesitz und kann nur von außen betrachtet werden.
Wer war eigentlich dieser Ludwig IV., der Balduinstein die Stadtrechte verliehen hat?
Ludwig IV., auch Ludwig der Bayer genannt, war ab 1314 römisch-deutscher König und von 1328 bis zu seinem Tod 1347 Kaiser des Heiligen Römischen Reiches. Er war der erste Wittelsbacher auf dem Kaiserthron. Der gebürtige Münchner galt als Förderer der Städte und als entschiedener Gegner päpstlicher Machtansprüche. 1324 wurde er vom Papst exkommuniziert und verbrachte den Großteil seiner Herrschaft im Kirchenbann. Sein Grabmal befindet sich in der Münchner Frauenkirche.
Unter Ludwigs Herrschaft erfolgten zahlreiche Verleihungen von Stadtrechten. Dabei ging es dem Kaiser nicht primär um wirtschaftliche Impulse oder Staatsfinanzen, sondern um Politik: Er brauchte die Unterstützung der Landesherren, um seine Macht zu sichern. Die Landesherren wiederum – im Fall von Balduinstein der Erzbischof Balduin von Trier – baten den König um Stadtrechte und erhielten Privilegien wie Selbstverwaltung und Gerichtsbarkeit. Solche Rechte gab es auch für kleine Orte wie Balduinstein und sogar für einzelne Burgen. Es war also ein Geschäft auf Gegenseitigkeit.